- abhalftern
- ạb||half|tern 〈V. tr.; hat; urspr.〉1. ein Pferd \abhalftern ihm das Halfter, den Zaum abnehmen2. jmdn. \abhalftern 〈fig.〉 ihm sein Amt, seine Wirksamkeit nehmen, aus seiner Stellung drängen; →a. abgehalftert
* * *
ạb|half|tern <sw. V.; hat:1. (selten) einem Zugtier das Halfter abnehmen:ich halfterte das Pferd ab.2. (ugs.) aus seiner Stellung entfernen, seines Postens, Einflusses berauben:man hat sie einfach abgehalftert;ein abgehalfterter (abwertend; heruntergekommener) Rockstar.* * *
ạb|half|tern <sw. V.; hat: 1. (selten) einem Zugtier das Halfter abnehmen: ich halfterte das Pferd ab. 2. (ugs.) aus seiner Stellung entfernen, seines Postens, Einflusses berauben: man hat die aufmüpfige Redakteurin kurzerhand abgehalftert; abgehalfterte Parteifunktionäre; als ... einige CDU-Rebellen versuchten, ihren als abgehalftert geltenden Vorsitzenden zu stürzen (Woche 7. 2. 97, 5);
Universal-Lexikon. 2012.